Dienstleistungen

Gerichtsgutachten werden durch Richter oder Staatsanwälte beauftragt und sind nach exakten Aufgaben und Fragestellungen abzuarbeiten. Der Auftrag darf durch den Sachverständigen nicht erweitert werden. Nur bei Gefahr für Leib und Leben oder Gefahr in Verzug sind Warnungen und Sofortmaßnahmen angebracht.

Privatgutachten dienen oft zur Vorbereitung für eine gerichtliche Beweissicherung oder für die Formulierung einer Klage. Rechtsanwälte geben oft auch Privatgutachten in Auftrag um Klagebeantwortungen zu erstellen und um sich ein besseres Bild von einer Streitsache machen zu können. Selbstverständlich bin ich auch im Zuge des Privatgutachtens an meine Objektivität als Gerichtssachverständiger gebunden.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Das Privatgutachten eines unabhängigen und unparteiischen Sachverständigen kann auch zur außergerichtlichen Streitbeilegung dienen. Beiden Parteien steht es frei, dem Einigungsvorschlag zuzustimmen, es können auch Rechtsanwälte beigezogen werden. Eine Vereinbarung, dass sich beide Partner den Schlussfolgerungen des Sachverständigen anschließen, erleichert das Verfahren erheblich.

Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung

Eine außergerichtlichen Streitbeilegung spart Gerichts- und Rechtsanwaltskosten und Zeit. Die Kosten für den Sachverständigen können sich die Vertragspartner teilen!

Beweissicherung

Die Beweissicherung wird entweder vom Gericht oder von privater Seite in Auftrag gegeben. Sie dient im Schadensfall festzustellen ob Gefahr in Verzug ist und der Aufnahme wichtige Beweise die unwiderruflich verloren gehen könnten. Generell wird der Istzustand erhoben um zukünftige Konflikte zu vermeiden. Sie dient auch zur Prävention wenn in Betracht gezogen wird, dass durch Handlungen Dritter (z. B. Bautätigkeit) Ihrem Grundstück oder Ihrem Eigentum Schaden droht.

Hilfe / Beratung

Ob der Schaden z. B. verursacht durch Bauvorhaben bereits eingetreten ist oder befürchtet wird, beides ist für alle beteiligten Seiten emotional enorm belastend. Eine Beratung durch einen Sachverständigen reduziert die Sache auf naturwissenschaftliche und technischen Fakten unter Einbeziehung bestehender Richtlinien und Normen. Sehr oft ist es möglich ohne Gutachten im Zuge einer Mediation zu einer sauberen und raschen Lösung der Probleme zu gelangen.

Kosten

Meine Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenanspruchsgesetz in Österreich bzw. nach dem JVEG §9 in Deutschland. Bei Privatgutachten werden beim Erstgespräch die Kostensätze vorgelegt.